Ihr Reiserecht

Ihr Fluggastrecht by

Passengers friend ist Ihr Partner für Reiserecht.

Wenden Sie sich an uns, wenn Sie mit Ihrem Urlaub nicht zufrieden sind und reklamieren wollen. Unser Partner für Reiserecht, Passengers friend, sorgt dafür, das Beste für Sie herauszuholen - und das ohne Kostenrisiko.
In diesen Fällen kann Passengers friend für Sie aktiv werden: Flugverspätung, Fluganullierung, Flugstornierung, Flugverlegung, Beschädigung bzw. Verlust des Gepäcks und bei Reisemängeln einer Pauschalreise.

Anträge bei uns im Büro. Auch wenn Sie nicht bei uns gebucht haben.
Wir helfen gern weiter.
Ihr Team vom Reisebüro Intertours

Leitfaden Reiserecht. Alle wichtigen Informationen zum Einreichen von Ansprüchen finden Sie hier zusammengefasst. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne direkt an uns wenden. Quelle: Passengers Friend

Flugverspätung
Bedingung: Ankunftsverspätung größer als 3 Stunden und Start in der EU oder Landung in der EU und Hauptsitz der ausführenden Airline in der EU, kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.) Anspruchshöhe: Je nach Flugdistanz 250 - 600 € (0 - 1500km: 250 €, 1501 - 3500km: 400 €, >3500km: 600€); ggf. Folgekosten (neues Flugticket, Hotel) Frist: Ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 für Flüge ab dem 01.01.2013) Unterlagen: Unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges/der Reise Beispiel: • Sie haben Ihrem Kunden einen Flug von Frankfurt nach New York gebucht. Der Start in FRA verzögert sich um 50 Minuten, der Anschlussflug in London wird verpasst und der Kunde kommt erst 13 Stunden nach Plan an > Ihr Kunde hat einen Anspruch auf 600 € pro Reisenden. • Ihr Kunde hat einen Geschäftstermin in München und will daher früh Morgens ab Hamburg fliegen. Die Airline fliegt mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung los, kommt aber mit nur 2 Stunden 50 Minuten Verspätung in München an > Ihr Kunde hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung. • Nach einem Urlaub in der Türkei hat Ihr Kunde eine Ankunftsverspätung von 5 Stunden. Wenn die ausführende Airline Ihren Hauptsitz in der Türkei hat besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung, die Airline muss ihren Hauptsitz innerhalb der EU haben.

Flugstornierung
Bedingung: Nicht-Antritt des Fluges Anspruchshöhe: Stornierung mindestens 48 Stunden vor Flugbeginn = bis zu 100% des Ticketpreises, keine Stornierung oder Stornierung weniger als 48 Stunden vor Flugbeginn = Steuern & Gebühren Frist: Ein Anspruch kann 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 für Flüge ab dem 01.01.2013) Unterlagen: Unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Stornonachricht an die Airline Beispiel: • Ihr Geschäftskunde musste kurzfristig einen Termin absagen und konnte daher seinen Flug nicht wahrnehmen. Die Airline erstattet nur einen Teil der Steuern & Gebühren. > Bei rechtzeitiger Stornierung besteht Anspruch auf Erstattung von 95% des gezahlten Preises. • Ein Kunde hat einen kurzfristen Notfall, der nicht von einer Versicherung erfasst wird und tritt seinen Flug nicht an. > Da der Kunde nicht storniert hat (No-Show) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Steuern & Gebühren. • Ein Kunde von Ihnen hat in den letzten 3 Jahren einige Flüge nicht angetreten, die Flüge aber nie storniert. > Es besteht ein Erstattungsanspruch auf die vollen Steuern & Gebühren.

Flugannullierung
Bedingung: Flugannullierung weniger als 14 Tage vor Reiseantritt, kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.) Anspruchshöhe: Je nach Flugdistanz 250 - 600 € (0 - 1500km: 250 €, 1501 - 3500km: 400 €, >3500km: 600€); ggf. Folgekosten (neues Flugticket, Hotel) Frist: Ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 für Flüge ab dem 01.01.2013) Unterlagen: Unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges / der Reise, Annullierungsnachricht Beispiel: • 10 Tage vor Reiseantritt annulliert die Airline den Flug eines Kunden und bietet eine Alternative 6 Stunden später an > Abhängig von der Flugdistanz besteht ein Anspruch von 250 - 600 €. • Ein Reiseveranstalter annulliert den Flug eines Kunden 15 Tage vor Abflug und bietet eine Alternative 1 Tag später > Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach EG 261/2004, der RV muss aber den verlorenen Urlaubstag entschädigen.Alle wichtigen Informationen zum Einreichen von Ansprüchen finden Sie hier zusammengefasst. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne direkt an uns wenden.

Flugverlegung
Bedingung: Benachrichtigung durch Airline / Reiseveranstalter zwischen 14 und 7 Tagen vor Reiseantritt bei einer Verlegung von nicht mehr als 2 Stunden vor oder 4 Stunden nach Reiseplan, zwischen 7 und 1 Tag vor Reiseantritt bei einer Verlegung von nicht mehr als 1 Stunde vor oder 2 Stunden nach Reiseplan kein Anspruch besteht beim Auftreten außergewöhnlicher Umstände (Streik, Unwetter, Vogelschlag, etc.) Anspruchshöhe: Je nach Flugdistanz 250 - 600 € (0 - 1500km: 250 €, 1501 - 3500km: 400 €, >3500km: 600€); ggf. Folgekosten (neues Flugticket, Hotel) Frist: Ein Anspruch kann bis zu 3 Jahre rückwirkend angemeldet werden (im Jahr 2016 für Flüge ab dem 01.01.2013) Unterlagen: Unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges/der Reise, Verlegungsnachricht Beispiel: • Ihr Kunde hat extra einen Hinflug um 06:00 morgens und einen Rückflug Abends um 23:00 gewählt, damit er auch am An- und Abreisetag noch den Urlaub genießen kann. 14 Tage vor Abflug verschickt der Reiseveranstalter geänderte Flugzeiten, Ihr Kunde soll jetzt um 15:00 hin- und um 17:00 zurückfliegen. > Der Kunde hat keinen Anspruch, da die Flugzeitenänderung rechtzeitig mitgeteilt wurde. Ggf. kann der Kunde von der Reise zurücktreten. • 2 Tage vor Abflug verschiebt die Airline einen Flug Ihres Geschäftskunden um 6 Stunden, der so einen Termin verpassen würde. Die Airline schafft es nicht eine sinnvolle Alternative zu bieten und der Kunde muss sich einen neuen Flug buchen. > Die Airline muss die entstandenen Kosten erstatten.Gepäck Bedingung: Kompletter oder temporärer Verlust des Gepäcks, Schaden am Gepäck Anspruchshöhe: Bei Komplettverlust bis zu 1.131SZR (~1.450 €), bei temporärem Verlust werden benötigte Kleidung, Hygieneartikel und Medikamente ersetzt, beschädigte Gepäckstücke werden anteilig am Neuwert erstattet Frist: Eventuelle Schäden müssen 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks gemeldet werden, weitere Ansprüche können bis zu 21 Tage nach Wiedererhalt des Gepäckstücks angemeldet werden Unterlagen: Unterschriebener Antrag, Buchungsbestätigung des Fluges/der Reise, Mangelanzeige, Rechnungen & Belege, bei Komplettverlust oder Beschädigung Inhaltsliste des Gepäcks (mit Wertangaben) Beispiel: • Ihr Kunde hat 2 Wochen Malediven gebucht und hat für diese Zeit nicht viel mehr als eine Badehose und ein paar Wechselsachen eingepackt. > Da der Koffer nicht mitgeliefert wurde kann der Kunde sich pro Tag für ca. 50 - 100 € neu einkleiden. • Eine Geschäftskundin hat einen wichtigen Termin in London und dazu Kostüm für den Tag und ein Abendkleid für eine Abendveranstaltung eingepackt. Der Koffer mit dem Abendkleid wurde nicht mit transportiert. > Die Kundin darf für Abhilfe sorgen, muss aber einen vernünftigen Rahmen einhalten.

Pauschalreiserecht
Ein Reisemangel im Rahmen einer Pauschalreise ermöglicht eine Erstattung von bis zu 100 % des Reisepreises, ist jedoch stark von der Dauer und Schwere des Mangels abhängig. Der Reisende muss unbedingt vor Ort eine Mangelanzeige abgeben und diese vom Reiseveranstalter/dem Hotel unterschreiben lassen. Außerdem müssen Ansprüche nach einem Reisemangel 4 Wochen nach Ende der Reise angemeldet werden. Da Reiserechtsfälle im Pauschalreiserecht häufig sehr komplex sind empfehlen wir immer die vorherige Kontaktaufnahme zur Klärung eines Falles. Beispiel: • Ihre Kunden haben sich als Hochzeitsreise ein Hotel in der Karibik ausgesucht. Leider ?nden in den 2 Wochen des Aufenthalts umfassende Bauarbeiten in dem gesamten Hotelkomplex statt. Ihre Kunden konnten so keine ungestörte Zeit verbringen und möchten gerne einen Teil des bezahlten Preises erstattet haben. > Ihr Kunde hat einen Anspruch auf Teilerstattung der Reisekosten, die Höhe der Entschädigung muss im Einzelfall bewertet werden. • Ein Kunde hat für eine Woche Palma ein Hotel gebucht, aufgrund der Überfüllung wurde der Kunde in ein anderes Hotel mit weniger Komfort und weniger Inklusivleistungen gebracht. Der Kunde kann die Anlagen im ursprünglich gebuchten Hotel zwar nutzen, muss dafür aber immer mit dem Bus fahren. > Der Kunde hat einen Anspruch auf teilweise Erstattung der Reisekosten, die Höhe muss im Einzelfall bewertet werden.